Unsere Fahrzeuge müssen innerhalb der Verkehrszone geparkt werden. Sie müssen aufrecht, zwischen feststehenden Objekten wie Bäumen, Mülleimern oder Fahrradständern geparkt werden. Stellen Sie die Fahrzeuge im Bereich des Bürgersteigs ab, der dem Bordstein am nächsten ist, jedoch nicht auf dem Hauptgehweg. Lassen Sie ausreichend Platz, damit andere den Gehweg weiterhin benutzen können.
Folgendes ist untersagt:
- Das Behindern des Fußgängerbereichs.
- Das Parken auf schmalen Gehwegen.
- Das Parken an Gebäuden.
- Das Blockieren von Bushaltestellen und Ladezonen.
- Das Parken in der Nähe von Feuerwehrhydranten.
- Das Versperren von Einfahrten.
- Das Beeinträchtigen der auf Gehwegen bereitgestellten Einrichtungen oder der landschaftlichen Gestaltung.
Mit den Fahrzeugen darf nur innerhalb des in der App angezeigten Verkehrsbereichs gefahren werden. Die Beitreibungsgebühr für diejenigen, die das Betriebsgebiet verlassen, kann erhoben werden. Bitte beachten Sie immer die örtlichen Gesetze und Vorschriften, da diese von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Einige Städte schreiben zum Beispiel vor, dass unsere Fahrzeuge auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden müssen.
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